An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Erstbelehrung bzw. dem Gesundheitszeugnis für Sie zusammengestellt.
FAQs
Wie läuft die Erstbelehrung bei Ihnen ab?
Sie schauen sich einen Film an, im Anschluss werden dazu ein paar Fragen gestellt (Sie dürfen bei falscher Antwort wiederholen). Nachdem die Belehrung beendet wurde, werden Sie von einem unserer Ärzte/Ärztinnen mit Whatsapp-Video angerufen, jetzt erfolgt die Videoindentifikation und Sie haben bei Bedarf, die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Anschließend erhalten Sie eine Email mit den Zugangsdaten zu Ihrem Zertifikat.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Teilnahme an der online Belehrung erfüllen?
Sie benötigen ein eigenes Handy mit Whatsapp für die Videotelefonie und die Möglichkeit per Paypal zahlen zu können.
Bekomme ich eine Quittung über die gezahlte Gebühr?
Ja, natürlich, die Quittung erhalten Sie zusammen mit der Bescheinigung.
Ist die Bescheinigung über die Belehrung bundesweit gültig?
Ja, es handelt sich bei dem Infektionsschutzgesetz um ein Bundesgesetz. Sie können die Bescheinigung in allen Bundesländern nutzen.
Der Vorgang wurde abgebrochen, was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular.
Ich habe die Email mit den Zugangsdaten nicht erhalten?
Dann haben Sie vermutlich einen Tippfehler bei Ihrer Email-Adresse eingegeben oder unsere Email wurde vom Spam aussortiert. Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular.
Entspricht die Erstbelehrung dem Gesundheitszeugnis?
Ja, den Begriff Gesundheitszeugnis gab es eigentlich nur bis 2001, wird aber weiterhin viel genutzt.
Ich habe meine Bescheinigung verloren bzw. diese nicht von meinem Arbeitgeber zurück erhalten, können Sie mir eine Kopie erstellen?
Wenn Sie die Erstbelehrung bei uns erhalten haben, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Ist Erstbelehrung bei Ihnen identisch mit der Belehrung im Gesundheitsamt?
Ja, die Erstbelehrung kann auch durch einen beauftragten Arzt erfolgen.
Ich habe eine Gebührenbefreiung z.B. bei Schülerpraktikum, Bürgergeld etc. erhalten, kann ich diese bei Ihnen einlösen?
Leider nicht, die Gebührenbefreiung kann nur im Gesundheitsamt vor Ort genutzt werden.
Ist die Gebühr bei Ihnen höher als im Gesundheitsamt?
Nein, die Gebühr für die Erstbelehrung liegt mit 25,- Euro im unteren Bereich.